Privates Baurecht - Andreas Hempel - Rechtsanwalt in Wiesbaden

Wilkommen in der Kanzlei Hempel - Ihr Rechtsanwalt in Wiesbaden
0611 / 94580524-0
info@rahempel.de
Friedrichstrasse 55
65185 Wiesbaden
MO-FR 9:00 - 18:00
Termine nur nach Vereinbarung
Direkt zum Seiteninhalt
Privates Baurecht
Was bedeutet Privat?
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber / Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht). Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht (Bauverwaltungsrecht) geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen. In Deutschland ist das private Baurecht nicht in einem einzelnen Gesetz geregelt. Grundlage des privaten Baurechts ist aber im Wesentlichen das Werkvertragsrecht des BGB und / oder die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die eigentlich für den Bereich des Bauwesens der öffentlichen Hand gedacht ist. Sie wird aber in den Teilen B (VOB/B) und C ebenfalls häufig in privatrechtliche Verträge einbezogen. Bei Architekten oder Ingenieuren ist dann auch die Die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beachten. Ggf. gibt es auch Spezialregelungen, die man kennen und beachten muss.

Dies ist nicht nur unübersichtlich, sondern auch für die meisten privaten Bauherren, seien es nun Privatleute oder Firmen kaum zu leisten. Erst recht, wenn es um Fachbegriffe oder Baumängel geht, die es erst einmal im Einzelnen festzustellen und zu dokumentieren gilt.

Wir sind für Sie da
Es kann sehr schnell sehr teuer werden: Kein Neu- oder Umbau ist davor sicher: Es kommt fast immer zu irgendwelchen Baumängeln, Ausführungsfehlern, Beschädigungen, Verzugsschäden oder Folgeschäden. Daher raten wir dazu, von Anfang an eine juristische Baubegleitung mit ins Boot zu holen. Oft können so spätere Streitigkeiten frühzeitig vermieden oder geregelt werden.
Wir sind hier bei Bedarf gerne von Anfang bis Ende mit dabei: Von der Gestaltung und Verhandlung der Verträge über die Begleitung bei den Abläufen und der Verhinderung von Fehlern bis zur Abnahme und Mängelbeseitigung oder - falls notwendig – bei der Kündigung und Selbstvornahme.
Wir vertreten dabei private und gewerbliche Bauherren ebenso wie Bauträger, Bauunternehmer, Handwerker der einzelnen Gewerke oder Architekten / Ingenieure. Meist ist dabei auch die Unterstützung durch Bausachverständige notwendig. Auch hier empfehlen wir, solche von Anfang an, insbesondere bei der Abnahme, mit einzubinden, damit Baumängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden können, was meist einfacher und günstiger ist als später beim fertigen Bauwerk.
Auch hier sind wir sowohl außergerichtlich beratend oder vertretend für Sie tätig als auch im Bauprozess oder Honorarprozess.

Nicht tätig sind wir
im öffentlichen Baurecht, im Bauverwaltungsrecht oder im Nachbarrecht.
made with in Wiesbaden
0611 / 94580524-0
info@rahempel.de
Friedrichstrasse 55
65185 Wiesbaden
MO-FR 9:00 - 18:00
Termine nur nach Vereinbarung
Zurück zum Seiteninhalt