IT- und Datenschutzrecht
Elektronische Datenverarbeitung über Software oder B2B (outsourcing)
Während die Unternehmen und Nutzer vor allem technologisches Neuland betreten wollen, sind die in diesem Bereich tätigen Juristen fasziniert von der täglichen Aufgabe, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien rechtlich zu fassen
Das Informationstechnologierecht (IT-Recht) befasst sich mit dem Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Software und softwarebasierte Dienste werden verkauft, für Auftraggeber entwickelt oder über das Internet zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Auch ganze operative Aufgabenbereiche werden von Unternehmen an IT-Dienstleister ausgelagert („outsourced“) – entsprechend komplex sind die Vertragswerke. Da heute weitaus größere Datenmengen verarbeitet werden können als früher, sind Daten zudem selbst ein wertvoller Rohstoff.
Website, Domain und Co.
Wir sind für Sie bei der Erarbeitung, Prüfung und
Verhandlung von IT-Verträgen über Soft- und Hardware bzw. entsprechende (auch
Cloudbasierte) Dienste an Ihrer Seite und bewahren Sie vor Fußangeln oder
Haftungsfallen.
Dem Internetauftritt kommt im heutigen alltäglichen
Geschäftsleben eine stets wachsende Bedeutung zu und auch die Domains selbst
werden immer öfter ein Thema. Wir verhelfen Ihnen ggf. zu Ihrer Domain, wenn
Dritte diese z. B. per Domaingrabbing oder Cybersquatting besetzt halten. Bei
einer .de-Domain ist es sinnvoll, einen sogenannten DISPUTE-Eintrag bei der
DENIC (Deutsches Network Information Center) einzureichen. Auch dabei
unterstützen wir unsere Mandanten.
Wir prüfen Webseiten und Internetauftritte ebenso wie
Webshops auf ihre Rechtskonformität und Abmahnsicherheit; die AGB können dabei
ebenso Gegenstand unserer Prüfung sein, wie das Impressum oder die
Datenschutzerklärung etc..
Datenschutzrecht als Teil des IT-Rechts
Die Europäer haben hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersonnen, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Transparenz gegenüber den Betroffenen und risikobewusstes Handeln verlangt und welche drakonische Strafen für Verstöße vorsieht. In Deutschland gibt es zudem noch das Bundesdatenschutzgesetz sowie entsprechende Landesdatenschutzbestimmungen.
Demgegenüber ist die E-Privacy-Verordnung vorerst gescheitert. Viele datenschutzrechtliche Einzelfragen, gerade mit Internetbezug, werden daher in den nächsten Jahren vor Gericht geklärt werden müssen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Rechtsanwalt Andreas Hempel ist seit 2018 auch
zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er stellt für kleine und
mittelständische Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten und nimmt die
entsprechenden Aufgaben war.
Dies ist für die Unternehmen regelmäßig deutlich günstiger
als selbst einen eigenen oder mehrere Mitarbeiter zu diesem Zwecke auszubilden
oder einzustellen. Erhebliche Kosten für Personal, Ausstattung, Arbeitsplatz,
Schulungen, Fortbildungen und Arbeitsmittel, Fachliteratur etc. wären die
Folge. Demgegenüber sind die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
deutlich geringer und planbarer. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Wir machen
Ihnen ein persönlich auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.