IT- und Datenschutzrecht - Andreas Hempel - Rechtsanwalt in Wiesbaden

Wilkommen in der Kanzlei Hempel - Ihr Rechtsanwalt in Wiesbaden
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IT- und Datenschutzrecht
Elektronische Datenverarbeitung über Software oder B2B (outsourcing)

Während die Unternehmen und Nutzer vor allem technologisches Neuland betreten wollen, sind die in diesem Bereich tätigen Juristen fasziniert von der täglichen Aufgabe, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien rechtlich zu fassen
Das Informationstechnologierecht (IT-Recht) befasst sich mit dem Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Software und softwarebasierte Dienste werden verkauft, für Auftraggeber entwickelt oder über das Internet zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Auch ganze operative Aufgabenbereiche werden von Unternehmen an IT-Dienstleister ausgelagert („outsourced“) – entsprechend komplex sind die Vertragswerke. Da heute weitaus größere Datenmengen verarbeitet werden können als früher, sind Daten zudem selbst ein wertvoller Rohstoff.
Website, Domain und Co.
Wir sind für Sie bei der Erarbeitung, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen über Soft- und Hardware bzw. entsprechende (auch Cloudbasierte) Dienste an Ihrer Seite und bewahren Sie vor Fußangeln oder Haftungsfallen.

Dem Internetauftritt kommt im heutigen alltäglichen Geschäftsleben eine stets wachsende Bedeutung zu und auch die Domains selbst werden immer öfter ein Thema. Wir verhelfen Ihnen ggf. zu Ihrer Domain, wenn Dritte diese z. B. per Domaingrabbing oder Cybersquatting besetzt halten. Bei einer .de-Domain ist es sinnvoll, einen sogenannten DISPUTE-Eintrag bei der DENIC (Deutsches Network Information Center) einzureichen. Auch dabei unterstützen wir unsere Mandanten.

Wir prüfen Webseiten und Internetauftritte ebenso wie Webshops auf ihre Rechtskonformität und Abmahnsicherheit; die AGB können dabei ebenso Gegenstand unserer Prüfung sein, wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung etc..
Datenschutzrecht als Teil des IT-Rechts
Die Europäer haben hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersonnen, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Transparenz gegenüber den Betroffenen und risikobewusstes Handeln verlangt und welche drakonische Strafen für Verstöße vorsieht. In Deutschland gibt es zudem noch das Bundesdatenschutzgesetz sowie entsprechende Landesdatenschutzbestimmungen.

 
Demgegenüber ist die E-Privacy-Verordnung vorerst gescheitert. Viele datenschutzrechtliche Einzelfragen, gerade mit Internetbezug, werden daher in den nächsten Jahren vor Gericht geklärt werden müssen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Rechtsanwalt Andreas Hempel ist seit 2018 auch zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er stellt für kleine und mittelständische Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten und nimmt die entsprechenden Aufgaben war.

Dies ist für die Unternehmen regelmäßig deutlich günstiger als selbst einen eigenen oder mehrere Mitarbeiter zu diesem Zwecke auszubilden oder einzustellen. Erhebliche Kosten für Personal, Ausstattung, Arbeitsplatz, Schulungen, Fortbildungen und Arbeitsmittel, Fachliteratur etc. wären die Folge. Demgegenüber sind die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten deutlich geringer und planbarer. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Wir machen Ihnen ein persönlich auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
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