First Class - Andreas Hempel - Rechtsanwalt in Wiesbaden

Wilkommen in der Kanzlei Hempel - Ihr Rechtsanwalt in Wiesbaden
0611 / 94580524-0
info@rahempel.de
Friedrichstrasse 55
65185 Wiesbaden
MO-FR 9:00 - 18:00
Termine nur nach Vereinbarung
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Immer für Sie da – Rechtsberatung erster Klasse
Rechtsberatung erster Klasse
Die Kanzlei Hempel versteht sich als Rechtsanwaltskanzlei, die erstklassige juristische Beratung und Vertretung gepaart mit individueller und sehr persönlicher Betreuung offeriert. Dabei sind wir selbstverständlich unbestechlich und loyal immer an Ihrer Seite - also alles „first class“.
First Class bedeutet für uns:
First Class Terminvergabe
Sie erhalten auf Wunsch einen schnellen Termin innerhalb von 24 Stunden. Bevorzugter Check-in; wir gestalten unsere Termine so, dass grundsätzlich keine Wartezeiten entstehen.

First Class Erfahrung
Mehr als 20 Jahre anwaltliche Berufserfahrung als Prozessanwalt und Verhandlungsführer kommen Ihnen zu Gute, um Ihr Recht durchzusetzen.

First Class unkompliziert
Wir gestalten die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten so unkompliziert und direkt wie irgend möglich. Gerne per Telefon, E-Mail, Videokonferenz etc. Darüber hinaus sprechen wir nicht nur juristisches Fachchinesisch, sondern können Ihnen auch alles in normalem Deutsch erklären.


First Class Sachverstand
Wir arbeiten laufend mit führenden Sachverständigen zusammen, um für unsere Mandanten auch in relevanten Fachfragen, die eine bestimmte Sachkunde erfordern, eine optimale Beratung zu gewährleisten (z.B. Hausbau, Gebäudeschäden oder KFZ-Schäden).

First Class Diskretion
Für uns ist es selbstverständlich, absolute Diskretion, also Vertraulichkeit über alles zu wahren, was Sie mit uns zu besprechen haben. Auch selbst darüber, dass Sie unser Mandant sind.


Unser Service für rechtschutzversicherte Mandanten.
First-Class-Service für private Mandanten heißt bei uns auch First-Class-Service bei der Abrechnung. Wir sind Partner führender Rechtsschutzversicherer und bieten Ihnen den Service der direkten Abrechnung.
Sind Sie rechtsschutzversichert, klären wir mit Ihrem Versicherer, ob eine Eintrittspflicht besteht und rechnen dann seine Leistungen unmittelbar mit Ihrem Rechtsschutzversicherer ab. Sie zahlen in diesen Fällen nur eine eventuelle Selbstbeteiligung und brauchen sich ansonsten um nichts zu kümmern. Unsere Kosten, Gerichtskosten und eventuelle Kosten der Gegenseite wickeln wir für Sie unmittelbar mit Ihrem Versicherer ab.

First-Class-Service also auch bei den Kosten.
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